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Elternzeit planen

Wer bleibt wann zu Hause – und wie lange? Stellt eure Monate ein und seht eure Elternzeit als Zeitachse mit echten Datumsangaben. Dazu die Anmeldefrist beim Arbeitgeber, aus eurem Termin gerechnet.

Ohne AnmeldungWerbefrei, keine Tracker Deine Eingaben bleiben auf deinem GerätRechtsstand geprüft im August 2026

Eure Planung

Stellt ein, wer wann wie lange zu Hause bleibt. Alles bleibt auf eurem Gerät – diese Seite sendet nichts an uns.

Elternzeit – die Regeln in Kürze

Wer Anspruch hat

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen – unabhängig von Betriebsgröße, Befristung, Teilzeit oder Minijob und ohne Mindestbeschäftigungszeit (§ 15 Abs. 1 BEEG). Das gilt auch für Auszubildende sowie für Adoptiv- und Pflegekinder. Selbstständige haben keinen Anspruch auf Elternzeit – es gibt keinen Arbeitgeber, dem gegenüber die Arbeitspflicht ruhen müsste. Elterngeld können sie trotzdem bekommen.

Wie lange

36 Monate je Elternteil und Kind. Beide Eltern haben den vollen Anspruch unabhängig voneinander – zusammen also bis zu 72 Monate, die sich beliebig überschneiden dürfen. Grundsätzlich liegt die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag; bis zu 24 Monate lassen sich seit 2015 ohne Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag verschieben (§ 15 Abs. 2 BEEG).

Anmelden: Frist, Form und der häufigste Fehler

Sieben Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag liegt – 13 Wochen, wenn sie danach beginnt (§ 16 Abs. 1 BEEG). Seit dem 1. Mai 2025 genügt die Textform: eine E-Mail ohne Unterschrift ist wirksam. Für Kinder, die vor diesem Datum geboren wurden, gilt nach § 28 BEEG weiter die strenge Schriftform. Der häufigste Fehler ist ein anderer: In der Anmeldung muss stehen, wie die ersten zwei Jahre verteilt werden. Wer nur „ab dem 15.03. Elternzeit“ schreibt, hat nicht wirksam angemeldet. Den Zugang immer bestätigen lassen – im Streit trägt die Beweislast, wer sich auf den Zugang beruft.

Drei Abschnitte sind frei

Jeder Elternteil darf seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss (§ 16 Abs. 1 S. 6 BEEG). Ein vierter Abschnitt geht nur mit Zustimmung. Liegt der dritte Abschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag, darf der Arbeitgeber ihn binnen acht Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Teilzeit während der Elternzeit

Bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4 BEEG). Einen Rechtsanspruch auf Verringerung gibt es in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und für mindestens zwei Monate 15 bis 32 Stunden gearbeitet werden sollen (§ 15 Abs. 7 BEEG). Wichtig fürs Geld: Teilzeit wird beim Basiselterngeld hart angerechnet, bei ElterngeldPlus deutlich milder.

Kündigungsschutz

Der Sonderkündigungsschutz nach § 18 BEEG beginnt frühestens acht Wochen vor dem Beginn einer Elternzeit vor dem dritten Geburtstag – aber erst ab dem Zugang der Anmeldung. Wer zu früh anmeldet, hat also nicht länger Schutz; wer zu spät anmeldet, verliert Schutzzeit.

Was als Nächstes dran ist

Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge – geplant werden sie zusammen.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Bis zu 36 Monate je Elternteil und Kind – beide Eltern haben den vollen Anspruch unabhängig voneinander und dürfen sich beliebig überschneiden (§ 15 Abs. 2 BEEG). Grundsätzlich liegt die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag; bis zu 24 Monate lassen sich ohne Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag verschieben.
Wann muss ich Elternzeit anmelden?
Spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber; 13 Wochen, wenn die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag beginnt (§ 16 Abs. 1 BEEG). Seit dem 1. Mai 2025 genügt die Textform – eine E-Mail reicht. Für Kinder, die davor geboren wurden, gilt weiter die strenge Schriftform.
Wie viele Abschnitte sind erlaubt?
Drei Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers (§ 16 Abs. 1 S. 6 BEEG). Ein vierter Abschnitt geht nur mit Zustimmung. Und: In der Anmeldung muss stehen, wie die ersten zwei Jahre verteilt werden – das ist der häufigste Fehler.
Wird die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet?
Ja. Die Schutzfrist nach der Geburt zählt auf die Elternzeit der Mutter (§ 16 Abs. 2 BEEG). Ihre Elternzeit beginnt praktisch erst danach – die Zeit ist aber bereits verbraucht. Wer zwölf Monate plant, meldet die Elternzeit deshalb ab dem Tag nach der Schutzfrist an.
Darf ich in der Elternzeit arbeiten?
Bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4 BEEG). Einen Rechtsanspruch auf Verringerung hast du in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und du für mindestens zwei Monate 15 bis 32 Stunden arbeiten willst (§ 15 Abs. 7 BEEG).
Ist der Planer kostenlos?
Ja. Die Grundplanung für beide Elternteile, die Zeitachse und die Anmeldefristen sind kostenlos und brauchen keine Anmeldung. Zum Speichern reicht ein kostenloses happybelly-Konto.

happybelly ist kein Medizinprodukt und ersetzt keine ärztliche oder hebammenkundliche Betreuung. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG und keine Steuer- oder Finanzberatung; ein Einzelfall wird von uns nicht geprüft. Alle Angaben zu Fristen und Beträgen sind sorgfältig recherchierte Orientierung – zuletzt geprüft im August 2026. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Stelle. Rechtliche Grundlagen: BEEG, MuSchG, EStG, SGB II/V/VIII.