Welche finanziellen Leistungen gibt es in der Schwangerschaft?
Vor der Geburt vor allem Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot, der Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Woche bei Bürgergeld-Bezug und die Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Die Bundesstiftung ist die wichtigste Frist: Der Antrag ist nach der Geburt ausgeschlossen.
Welche Leistungen gibt es nach der Geburt?
Kindergeld (259 € je Kind und Monat), Elterngeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Erstausstattungs-Pauschale bei Bürgergeld und Haushaltshilfe als Kassenleistung – dazu die Leistungen deines Bundeslandes.
Gibt es Förderungen, die man leicht übersieht?
Häufig übersehen werden die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ (nur vor der Geburt), die Erstausstattungs-Pauschale, die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V, die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und das Landeserziehungsgeld in Bayern und Sachsen.
Welche Fristen kosten Geld, wenn man sie verpasst?
Elterngeld wird höchstens drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt, Kindergeld sechs Monate. Kinderzuschlag und Wohngeld wirken erst ab dem Antragsmonat, gar nicht rückwirkend. Und die Bundesstiftung ist nach der Geburt vollständig ausgeschlossen.
Ist der Check kostenlos?
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