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Welche Förderungen stehen dir zu?

Rund um Schwangerschaft und Geburt gibt es weit mehr als Kindergeld und Elterngeld. Beantworte ein paar Fragen – du siehst sofort, was in deiner Situation am wahrscheinlichsten passt.

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Deine Situation

Ein paar Fragen – je mehr du beantwortest, desto genauer wird die Einordnung. Deine Antworten bleiben auf deinem Gerät; diese Seite sendet nichts an uns.

Alle Leistungen des Bundes im Überblick

Was es rund um Geburt und erstes Lebensjahr überhaupt gibt – mit Betrag und zuständiger Stelle, zum Nachlesen und ohne Angaben zu deiner Situation.

Die Fristen, die Geld kosten

Bundesstiftung „Mutter und Kind“ – nur vor der Geburt, danach ausgeschlossenvor der Geburt
Elterngeld – rückwirkend höchstens drei Lebensmonate3 Monate
Kindergeld – rückwirkend höchstens sechs Monate6 Monate
Kinderzuschlag und Wohngeld – wirken ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkendab Antrag
Kind bei der Krankenkasse anmelden – rückwirkend ab Geburt2 Monate
Mehrbedarf für Schwangere bei Bürgergeld – ab Antragstellung, nicht rückwirkendab SSW 13

Verpasste Fristen lassen sich in aller Regel nicht nachholen. Deshalb steht bei jeder Leistung in deinem Ergebnis, wo der Antrag hingeht – und im persönlichen Fahrplan steht sie zusätzlich mit deinem Datum.

Was als Nächstes dran ist

Zwei der wichtigsten Leistungen lassen sich vorher genau durchrechnen.

Häufige Fragen

Welche finanziellen Leistungen gibt es in der Schwangerschaft?
Vor der Geburt vor allem Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot, der Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Woche bei Bürgergeld-Bezug und die Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Die Bundesstiftung ist die wichtigste Frist: Der Antrag ist nach der Geburt ausgeschlossen.
Welche Leistungen gibt es nach der Geburt?
Kindergeld (259 € je Kind und Monat), Elterngeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Erstausstattungs-Pauschale bei Bürgergeld und Haushaltshilfe als Kassenleistung – dazu die Leistungen deines Bundeslandes.
Gibt es Förderungen, die man leicht übersieht?
Häufig übersehen werden die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ (nur vor der Geburt), die Erstausstattungs-Pauschale, die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V, die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und das Landeserziehungsgeld in Bayern und Sachsen.
Welche Fristen kosten Geld, wenn man sie verpasst?
Elterngeld wird höchstens drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt, Kindergeld sechs Monate. Kinderzuschlag und Wohngeld wirken erst ab dem Antragsmonat, gar nicht rückwirkend. Und die Bundesstiftung ist nach der Geburt vollständig ausgeschlossen.
Ist der Check kostenlos?
Ja. Die Übersicht aller 25 Leistungen des Bundes mit Betrag und zuständiger Stelle ist vollständig kostenlos und ohne Anmeldung zu lesen, ebenso die Zahl der Leistungen, die zu deinen Angaben passen, und die ersten beiden davon. Deine Antworten bleiben auf deinem Gerät. Mit einem kostenlosen Konto siehst du alle Treffer, die sehr wahrscheinlich passen; die vollständige persönliche Auswertung mit Voraussetzungen, Fristen und Unterlagen gehört zu happybelly Pro.
happybelly ist kein Medizinprodukt und ersetzt keine ärztliche oder hebammenkundliche Betreuung. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG und keine Steuer- oder Finanzberatung; ein Einzelfall wird von uns nicht geprüft. Alle Angaben zu Fristen und Beträgen sind sorgfältig recherchierte Orientierung – zuletzt geprüft im August 2026. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Stelle. Rechtliche Grundlagen: BEEG, MuSchG, EStG, SGB II/V/VIII.